Pilotprojekt
Blended Learning
Die Berufsbildenden Schulen Haldensleben nehmen neben anderen Berufsbildenden Schulen des Landes Sachsen-Anhalt am Modellprojekt „Blended Learning an der BbS“ teil. Ziel des Projekts ist es, dass die Auszubildenden durch eine Kombination aus Distanz- und Präsenzunterricht den schulischen Teil ihrer Berufsausbildung absolvieren.

Über das Modellprojekt
Für weitere Fragen stehen die Klassenleitungen oder Fachlehrkräfte zur Verfügung. Bei grundsätzlichen Fragen zum Pilotprojekt wenden Sie sich bitte an Frau Hoffmann, die das Projekt an den Berufsbildenden Schulen Haldensleben betreut.
Was ist Blended Learning?
Blended Learning beschreibt die Kombination von verschiedenen Lernmethoden und Medien, wie z. B. Präsenzunterricht und E-Learning, um ein flexibles und effektives Lernumfeld zu schaffen.
Was ist Distanzunterricht?
Der Distanzunterricht findet laut Stundenplan unter der Leitung einer Lehrkraft statt. Beginn, Ende und Pausenzeiten entsprechen den regulären Unterrichtszeiten der Schule. Die Teilnahme am Distanzunterricht erfüllt die Schulpflicht der Schülerinnen und Schüler und ersetzt den Präsenzunterricht.
Teilnehmende Fachklassen
Das Pilotprojekt startete im Schuljahr 2023/24 und ist zunächst bis zum Schuljahr 2025/26 geplant. Am Pilotprojekt nimmt der Bildungsgang Industriekaufleute teil.
Ablauf
Distanzunterricht immer den ersten Montag im Monat. Alle weiteren Schultage des Monats erfolgen in Präsenzunterricht. Die Tage des Distanzunterrichts sind im Blockbeschulungsplan gekennzeichnet. Änderungen werden kurzfristig per E-Mail bekannt gegeben.
FAQ
Fragen & Antworten
Im sogenannten „Homeschooling“ besteht nach aktueller Rechtslage Versicherungsschutz gemäß § 8 Abs. 1 Satz 3 SGB VII.
Leistungserhebungen können sowohl im Distanz- als auch im Präsenzunterricht erfolgen. Bei Leistungserhebungen im Distanzunterricht gelten folgende Bedingungen:
- Sie müssen in Komplexität und Umfang einer Leistungserhebung im Präsenzunterricht entsprechen.
- Sie müssen nicht zwingend in Präsenz stattfinden.
- Sie müssen eindeutig einer Person zuzuordnen sein.
- Sie können digitale Formen der Leistungserbringung enthalten.
Für den Distanzunterricht wird ein digitales Endgerät mit folgenden Voraussetzungen benötigt:
- Mikrofon und Kamera (Die Kamera ist im Distanzunterricht zu benutzen)
- Internetanschluss
- Software: [Browser, Office-Paket (z. B. Libre Office), PDF-Bearbeitungsprogramm (z. B. Foxit PDF Reader)], ggf. spezielle Software der Fachlehrkraft
- Zugang zur Moodle-Plattform der Schule
Sollten Auszubildende nicht über die nötige technische Ausstattung für den Distanzunterricht verfügen, wird in der Schule ein PC-Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt. In diesem Fall ist der Distanzunterricht in der Schule verpflichtend.
Bei kurzfristigen technischen Problemen muss die zuständige Fachlehrkraft per E-Mail über den Grund der Nichtteilnahme am Distanzunterricht informiert werden. Der versäumte Unterrichtsstoff ist eigenständig bis zum nächsten regulären Unterricht nachzuholen.
Der Unterricht, ob im Klassenraum oder virtuell, ist ein geschützter Bereich. Vertrauliche Gespräche müssen möglich sein, weshalb das Betreten des virtuellen Klassenraums und die Teilnahme an Videokonferenzen nur mit Genehmigung der Lehrkraft während der geplanten Unterrichtszeit zulässig sind. Videomitschnitte und Sprachaufzeichnungen sind verboten. Die Verantwortung für Mitschriften liegt bei den Schülerinnen und Schülern.