BFS

Berufsfachschule

Die Berufsfachschule vermittelt den Schülerinnen und Schülern eine grundlegende Bildung in einer bestimmten Fachrichtung. 

An den BbS Altes Kloster Haldensleben gibt es zwei Varianten: eine einjährige Berufsfachschule ohne beruflichen Abschluss und eine Berufsfachschule mit beruflichem Abschluss, die ein- oder mehrjährig ist. Der Unterricht wird in Vollzeit durchgeführt.

Berufsfachschule ohne beruflichen Abschluss

BFS Wirtschaft

Berufsfachschule mit beruflichen Abschluss

BFS Sozialassistenz

Wirtschaft

1-jährige Berufsfachschule / Vollzeit

1-jährige Vollzeitausbildung

1 Jahr inklusive 4-wöchiges Praktikum

Berufsfachschule und Praktikumseinrichtung

  • In die Berufsfachschule kann aufgenommen werden, wer den Hauptschulabschluss oder
  • einen anderen gleichwertigen Bildungsstand nachweist

Über die Anerkennung der Gleichwertigkeit eines anderen Bildungsstandes entscheidet das Landesschulamt.

Die 1-jährige Berufsfachschule hat die Aufgabe, den Schülerinnen und Schülern eine breit angelegte berufliche Grundbildung zu vermitteln, die fachrichtungsbezogen der Vorbereitung auf eine berufliche Ausbildung dient. Sie vermitteln außerdem schulische Abschlüsse.

In der Schule:

Fachrichtungsübergreifender Lernbereich:

  • Deutsch, Sozialkunde, Sport, Ethik, Englisch

Fachrichtungsbezogener Lernbereich:

  • Mathematik, Angewandte Naturwissenschaften, Methodentraining, Fachtheorie und Fachpraxis Wirtschaft u. Verwaltung

Im Betrieb:

  • 4-wöchiges Praktikum im 2. Halbjahr
  • Realschulabschluss oder erweiterter Realschulabschluss
  • Berufliche Grundlagenbildung, eventuell Anerkennung als 1. Ausbildungsjahr

Die Ausbildung ist kostenlos. 

Eine Förderung gemäß BAföG ist möglich.

Eine anteilmäßige Erstattung der Fahrtkosten kann auf Antrag erfolgen.

Die Bewerbung erfolgt bis zum 15. März an:

Berufsbildende Schulen Haldensleben
des Landkreises Börde
Neuhaldensleber Str. 46 f
39340 Haldensleben

Tel.: 03904 6684-0
Fax: 03904 44088

Spätere Bewerbungen sind auf Anfrage möglich.

  • Bewerbungsschreiben
  • Anmeldeformular
  • tabellarischer Lebenslauf
  • 2 Passbilder
  • Kopie Zeugnisse

Entsprechende Formulare finden Sie unter Formulare.

Bei Bedarf ist eine Unterbringung im Internat möglich.

N.N.
Koordinator

Telefon: 03904 6684 240

E-Mail:

________

Frau Hoffmann

Fachbereichsleiterin

Telefon: 03904 6684 240

E-Mail: hoffmann@bbs-haldensleben.de

Sozialassistenz

2-jährige Berufsfachschule / Vollzeit

vollzeitschulische Ausbildung mit Berufsabschluss

2 Jahre einschließlich integrierter Praktika von insgesamt 20 Wochen

Berufsfachschule und Praktikumseinrichtung

KOMPAKT erklärt, hier klicken!

Bewerberinnen und Bewerber für eine berufliche Erstausbildung dürfen bei Schuljahresbeginn des ersten Ausbildungsjahres das 25. Lebensjahr nicht vollendet haben. Über begründete Ausnahmen entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter.

In die Berufsfachschule Sozialassistenz kann aufgenommen werden, wer den Realschulabschluss oder einen anderen gleichwertigen Bildungsstand nachweist.

In die Klasse II der zweijährigen Berufsfachschule Sozialassistenz kann aufgenommen werden, wer

  1. eine mindestens zweijährige erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung und den Realschulabschluss
    oder
  2. den erfolgreichen Besuch einer zweijährigen Berufsfachschule Sozialpflege
    oder
  3. die allgemeine Hochschulreife
    oder
  4. die Fachhochschulreife
    oder
  5. einen anderen gleichwertigen Bildungsstand
    nachweist.

Über die Anerkennung der Gleichwertigkeit eines anderen Bildungsstandes entscheidet das Landesschulamt.

Sozialassistenten/-assistentinnen arbeiten in der Familien-, Heilerziehungs- und Kinderpflege, wo sie hilfsbedürftige Personen betreuen, unterstützen und fördern. Sie arbeiten in Wohnheimen für alte und junge Menschen, in Kinderkrippen und -horten sowie in Einrichtungen zur Betreuung und Pflege von Menschen mit Behinderung. Sie sind auch bei ambulanten sozialen Diensten, Familienberatungsstellen, diakonischen Diensten oder Sozialämtern beschäftigt. Die Betreuung von pflegebedürftigen Personen in Privathaushalten bietet ein weiteres Tätigkeitsfeld.

Berufsübergreifender Lernbereich

  • Deutsch, Sozialkunde, Sport, Ethik, Englisch

Berufsbezogener Lernbereich: Lernfelder

  • Berufliche Identität und Perspektiven entwickeln
  • Lern- und Arbeitstechniken anwenden
  • Pädagogische und psychologische Prozesse verstehen und berufsorientiert anwenden
  • Bedürfnisorientierte Unterstützung von Menschen in den Bereichen Gesundheit und Pflege in ausgewählten Lebenssituationen mitgestalten
  • Bedürfnisorientierte Unterstützung von Menschen in den Bereichen Ernährung und Nahrungszubereitung mitgestalten
  • Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsprozesse strukturierern, reflektieren und an diesen mitwirken
  • Musisch-kreative Prozesse gestalten und Medien pädagogisch einsetzen
  • Qualitätssichernde Maßnahmen und konzeptionelle Aufgaben unterstützen

Wichtiger Hinweis:

Die Praktikumseinrichtungen fordern einen vollständigen Impfschutz in Bezug auf bestimmte Infektionskrankheiten. Liegen diese nicht vor, erhalten die Bewerberinnen und Bewerber ggf. keinen Zugang zum Praktikum. Dies gilt insbesondere für:

  • Masern (verpflichtend)
  • COVID-19 (verpflichtend)

schriftliche und fachpraktische Prüfungen

  • staatlich geprüfte Sozialassistentin/ staatlich geprüfter Sozialassistent

Die Ausbildung ist kostenlos. Schulbücher können unter bestimmten Bedingungen als Leihexemplare gegen eine Gebühr zur Verfügung gestellt werden.

Eine Förderung gemäß BAföG ist möglich.

Eine anteilmäßige Erstattung der Fahrtkosten kann auf Antrag erfolgen.

Die Bewerbung erfolgt bis zum 15. März eines Jahres an:

Berufsbildende Schulen Haldensleben
des Landkreises Börde
Neuhaldensleber Str. 46 f
39340 Haldensleben

Tel.: 03904 6684-0
Fax: 03904 44088

Spätere Bewerbungen sind auf Anfrage möglich.

  • Bewerbungsschreiben
  • Anmeldeformular
  • tabellarischer Lebenslauf
  • 2 Passbilder
  • Zeugnisse
  • erweitertes Führungszeugnis im Original
    (nicht älter als 3 Monate zum Schuljahresbeginn) !!!
  • Bescheinigung gemäß § 43 Abs.1 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
  • Nachweis eines ausreichenden Impfschutzes bzw. bestehender Immunität gegen Masern
  • Genehmigung der Beschulung von „Gastschülern“
    (nur für Bewerber, deren Wohnsitz nicht der Landkreis Börde ist)

Entsprechende Formulare finden Sie unter Formulare.

Bei Bedarf ist eine Unterbringung im Internat möglich.

N.N.
Koordinator

Telefon: 03904 6684 240

E-Mail: 

________

Frau Blatz
Fachbereichsleiterin 

Telefon: 03904 6684 240 

E-Mail: k.blatz@bbs-haldensleben.de