FS - Sozialpädagogik

Fachschule

Die Fachschule bietet im Fachbereich Sozialwesen die Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin/zum staatlich anerkannten Erzieher an. Diese Ausbildung baut auf einer beruflichen Erstausbildung und entsprechenden Berufserfahrungen.

Die dreijährige Ausbildung bereitet auf eine berufliche Tätigkeit in allen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe vor und qualifiziert für Führungsaufgaben. Theorie und Praxis sind von Anfang an eng verknüpft. Der praktische Teil der Ausbildung findet in sozialpädagogischen Einrichtungen statt. 

staatlich anerkannte/r Erzieher/in

FS Sozialpädagogik

Fachschule Sozialpädagogik

3-jährige Fachschule / Vollzeit

vollzeitschulische Ausbildung in der Fachschule mit Berufsabschluss

  • 2 Jahre Vollzeitunterricht (2400 h)
  • anschließend 1 Jahr Praktikum (1200 h)

Fachschule und Praktikumseinrichtung

PDF: FS Sozialpädagogik – Zugangsvoraussetzungen 

(1) In die Fachrichtung Sozialpädagogik kann aufgenommen werden, wer den Realschulabschluss oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsabschluss hat und

  1. eine erfolgreich abgeschlossene vollzeitschulische Ausbildung mit dem Abschluss „Staatlich geprüfte Sozialassistentin“/„Staatlich geprüfter Sozialassistent“ oder „Staatlich geprüfte Kinderpflegerin“/„Staatlich geprüfter Kinderpfleger“ oder
  2. eine andere einschlägige mindestens zweijährige sozialpädagogische, pädagogische, sozialpflegerische oder pflegerische abgeschlossene vollzeitschulische oder berufliche Ausbildung oder
  3. eine erfolgreich abgeschlossene mindestens zweijährige Berufsausbildung und eine mindestens 600stündige praktische Tätigkeit oder
  4. ohne Berufsausbildung mindestens eine vierjährige einschlägige Berufstätigkeit oder
  5. einen erfolgreichen Abschluss der zweijährigen Fachoberschule in der Fachrichtung Gesundheit und Soziales oder
  6. einen erfolgreichen Abschluss der Fachoberschule aller anderen Fachrichtungen und eine einjährige praktische Tätigkeit oder
  7. die allgemeine Hochschulreife und eine einjährige praktische Tätigkeit nachweist.

(2) Als gleichwertig anerkannte Qualifizierung gemäß Absatz 1 Nr. 2 gelten folgende Abschlüsse:

  1. abgeschlossenes Lehramt,
  2. Abschluss in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege mit praktischer Ausbildung im Differenzierungsbereich Gesundheits- und Kinderkrankenpflege,
  3. Abschluss der Berufsfachschule in der Fachrichtung Hauswirtschaft und Familienpflege oder der Berufsfachschule in der Fachrichtung Assistenz für Ernährung und Versorgung mit dem Schwerpunkt Hauswirtschaft und Familienpflege.

(3) Auf die gemäß Absatz 1 Nrn. 3, 6 und 7 geforderte praktische Tätigkeit werden einschlägige Berufstätigkeiten sowie der Nachweis von praktischen Tätigkeiten in sozialpädagogisch orientierten Einrichtungen in mindestens einem der Arbeitsfelder Kindertageseinrichtungen, Kinder- und Jugendarbeit, Hilfen zur Erziehung und sozialpädagogische Tätigkeiten in der Schule angerechnet. Die praktischen Tätigkeiten sind in der Regel zusammenhängend abzuleisten und müssen durch einen Arbeits- oder Praktikumsvertrag und durch eine Bestätigung der Praxiseinrichtung über Art und Umfang der geleisteten Tätigkeiten nachgewiesen werden. Die häusliche Betreuung von Kindern in der Familie ist von der Anrechnung ausgenommen. Der Nachweis der praktischen Tätigkeiten sollte nicht älter als fünf Jahre sein. Darüber hinaus bestehen Anrechnungstatbestände für:

  1. das freiwillig abgeleistete soziale oder ökologische Jahr oder
  2. den Bundesfreiwilligendienst, sofern nachweislich praktische Tätigkeiten im Bereich der Betreuung, Bildung und Erziehung
    mit Kindern und Jugendlichen erbracht worden sind. Für Bewerberinnen und Bewerber mit allgemeiner Hochschulreife gemäß Absatz 1 Nr. 7 kann alternativ zur einjährigen praktischen
    Tätigkeit auch das 2. Ausbildungsjahr in der Berufsfachschule Fachrichtung Sozialassistenz absolviert werden.

(4) Für die Aufnahme von Inhaberinnen und Inhabern ausländischer Abschlüsse sind zusätzlich ausreichende deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen nachzuweisen.

Erzieher/innen betreuen und fördern Kinder und Jugendliche. Sie sind vor allem in der vorschulischen Erziehung, in der Kinder- und Jugendarbeit sowie in der Heimerziehung tätig.

Sie arbeiten hauptsächlich in Kinderbetreuungseinrichtungen, z.B. in kommunalen und kirchlichen Kindergärten, Kinderkrippen, Schul- und Betriebskindergärten sowie Horten oder Heimen für Kinder und Jugendliche. Sie sind auch in Erziehungs- oder Jugendwohnheimen, Jugendzentren, Familien- oder Suchtberatungsstellen, Tagesstätten, Wohnheimen für Menschen mit Behinderung oder in ambulanten sozialen Diensten tätig. Weitere Beschäftigungsmöglichkeiten bieten Kinderkliniken, kirchlich-religiöse Einrichtungen der Kinderbetreuung, Grund- und Sonderschulen oder Internate, Jugendorganisationen und Interessenvertretungen sowie Erholungs- und Ferienheime.

  1. Berufliche Identität und professionelle Perspektiven weiter entwickeln
  2. Pädagogische Beziehungen gestalten und mit Gruppen pädagogisch arbeiten
  3. Lebenswelten und Diversitäten wahrnehmen, verstehen und Inklusion fördern
  4. Sozialpädagogische Bildungsarbeit in den Bildungsbereichen Gesellschaft, Religion und Sprache professionell gestalten
  5. Entwicklungs- und Bildungsprozesse in den Bildungsbereichen Musik, Spiel und Kunst anregen und unterstützen
  6. Erziehungs- und Bildungsprozesse in den Bildungsbereichen Gesundheit, Bewegung, Natur, Technik und Mathematik fördern und begleiten
  7. Erziehungs- und Bildungspartnerschaften mit Eltern und Bezugspersonen gestalten sowie Übergänge unterstützen
  8. Institution und Team entwickeln sowie in Netzwerken kooperieren
    +  Musik / Gitarrenunterricht
    +  Mathematik
    +  Physik

schriftliche und fachpraktische Prüfungen

Staatlich anerkannter Erzieher/ Staatlich anerkannte Erzieherin

Bei entsprechenden Leistungen ist zusätzlich der Erwerb der Fachhochschulreife möglich

  • Die Ausbildung ist kostenlos.
  • Schulbücher können unter bestimmten Bedingungen als Leihexemplare gegen eine Gebühr zur Verfügung gestellt werden.
  • Die Kosten für eine Gitarre und eine Blockflöte sind selbst zu tragen.
  • Eine Förderung gemäß BAföG ist möglich.
  • Eine anteilmäßige Erstattung der Fahrtkosten kann auf Antrag erfolgen.

Die Aufnahme in die Fachschule Sozialpädagogik setzt einen erfolgreich bestandenen Eignungstest voraus.

Die Bewerbung erfolgt bis zum 15. März eines Jahres an:

Berufsbildende Schulen Haldensleben
des Landkreises Börde
Neuhaldensleber Str. 46 f
39340 Haldensleben

Tel.: 03904 6684-0
Fax: 03904 44088

Spätere Bewerbungen sind auf Anfrage möglich.

  • Bewerbungsschreiben
  • Anmeldeformular
  • tabellarischer Lebenslauf
  • 2 Passbilder
  • beglaubigte Zeugnisse
  • ggf. beglaubigte Kopie des Praktikumsvertrages über die praktische Tätigkeit und die Bestätigung der Einrichtung über Art und Umfang der geleisteten Tätigkeit
  • erweitertes Führungszeugnis im Original
    (nicht älter als 3 Monate zum Schuljahresbeginn) !!!
  • Bescheinigung gemäß § 43 Abs.1 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
  • Nachweis eines ausreichenden Impfschutzes bzw. bestehender Immunität gegen Masern
  • Genehmigung der Beschulung von „Gastschülern“
    (nur für Bewerber, deren Wohnsitz nicht der Landkreis Börde ist)

Entsprechende Formulare finden Sie unter Formulare.

Bei Bedarf ist eine Unterbringung im Internat möglich.

N.N.
Koordinator

Telefon: 03904 6684 240

E-Mail: 

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Frau Blatz
Fachbereichsleiterin 

Telefon: 03904 6684 240 

E-Mail: k.blatz@bbs-haldensleben.de