Die Fachschule bietet im Fachbereich Sozialwesen die Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin/zum staatlich anerkannten Erzieher an. Diese Ausbildung baut auf einer beruflichen Erstausbildung und entsprechenden Berufserfahrungen.
Die dreijährige Ausbildung bereitet auf eine berufliche Tätigkeit in allen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe vor und qualifiziert für Führungsaufgaben. Theorie und Praxis sind von Anfang an eng verknüpft. Der praktische Teil der Ausbildung findet in sozialpädagogischen Einrichtungen statt.
staatlich anerkannte/r Erzieher/in
vollzeitschulische Ausbildung in der Fachschule mit Berufsabschluss
Fachschule und Praktikumseinrichtung
PDF: FS Sozialpädagogik – Zugangsvoraussetzungen
(1) In die Fachrichtung Sozialpädagogik kann aufgenommen werden, wer den Realschulabschluss oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsabschluss hat und
(2) Als gleichwertig anerkannte Qualifizierung gemäß Absatz 1 Nr. 2 gelten folgende Abschlüsse:
(3) Auf die gemäß Absatz 1 Nrn. 3, 6 und 7 geforderte praktische Tätigkeit werden einschlägige Berufstätigkeiten sowie der Nachweis von praktischen Tätigkeiten in sozialpädagogisch orientierten Einrichtungen in mindestens einem der Arbeitsfelder Kindertageseinrichtungen, Kinder- und Jugendarbeit, Hilfen zur Erziehung und sozialpädagogische Tätigkeiten in der Schule angerechnet. Die praktischen Tätigkeiten sind in der Regel zusammenhängend abzuleisten und müssen durch einen Arbeits- oder Praktikumsvertrag und durch eine Bestätigung der Praxiseinrichtung über Art und Umfang der geleisteten Tätigkeiten nachgewiesen werden. Die häusliche Betreuung von Kindern in der Familie ist von der Anrechnung ausgenommen. Der Nachweis der praktischen Tätigkeiten sollte nicht älter als fünf Jahre sein. Darüber hinaus bestehen Anrechnungstatbestände für:
(4) Für die Aufnahme von Inhaberinnen und Inhabern ausländischer Abschlüsse sind zusätzlich ausreichende deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen nachzuweisen.
Erzieher/innen betreuen und fördern Kinder und Jugendliche. Sie sind vor allem in der vorschulischen Erziehung, in der Kinder- und Jugendarbeit sowie in der Heimerziehung tätig.
Sie arbeiten hauptsächlich in Kinderbetreuungseinrichtungen, z.B. in kommunalen und kirchlichen Kindergärten, Kinderkrippen, Schul- und Betriebskindergärten sowie Horten oder Heimen für Kinder und Jugendliche. Sie sind auch in Erziehungs- oder Jugendwohnheimen, Jugendzentren, Familien- oder Suchtberatungsstellen, Tagesstätten, Wohnheimen für Menschen mit Behinderung oder in ambulanten sozialen Diensten tätig. Weitere Beschäftigungsmöglichkeiten bieten Kinderkliniken, kirchlich-religiöse Einrichtungen der Kinderbetreuung, Grund- und Sonderschulen oder Internate, Jugendorganisationen und Interessenvertretungen sowie Erholungs- und Ferienheime.
schriftliche und fachpraktische Prüfungen
Staatlich anerkannter Erzieher/ Staatlich anerkannte Erzieherin
Bei entsprechenden Leistungen ist zusätzlich der Erwerb der Fachhochschulreife möglich
Die Aufnahme in die Fachschule Sozialpädagogik setzt einen erfolgreich bestandenen Eignungstest voraus.
Die Bewerbung erfolgt bis zum 15. März eines Jahres an:
Berufsbildende Schulen Haldensleben
des Landkreises Börde
Neuhaldensleber Str. 46 f
39340 Haldensleben
Tel.: 03904 6684-0
Fax: 03904 44088
Spätere Bewerbungen sind auf Anfrage möglich.
Entsprechende Formulare finden Sie unter Formulare.
Bei Bedarf ist eine Unterbringung im Internat möglich.
N.N.
Koordinator
Telefon: 03904 6684 240
E-Mail:
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Frau Blatz
Fachbereichsleiterin
Telefon: 03904 6684 240
E-Mail: k.blatz@bbs-haldensleben.de